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Motiviert durch viele Anfragen während des Semesters hinsichtlich der Randbedingungen benoteter Studienleistungen, die nicht explizit in den Prüfungs- & Studienordnungen geregelt sind, gebe ich zu eben deren Regelung und zu meiner Erlösung von eben diesen vielen Anfragen hiermit kund und zu wissen die


AGB für die Lehre


auf dass wissenschaftliche Neugier, intrisische Leistungsmotivation und allezeit ungereizte Atmosphäre in meinen Veranstaltungen sei und wir uns über Psychologie statt über Formales unterhalten können.



A. Allgemeines

A.1   Leistung / Gruppe
  1. Unter "Leistung" wird im Folgenden verstanden
    1. eine Präsentation bzw. die Gestaltung einer Lehreinheit in BSc. Psychologie WP-Modul M14a in Veranstaltungen S1, S2, S3 auf Basis entweder des Autorenrasters oder des Themenrasters, oder

    2. ein Workshop-Bericht in der Vorlesung+Übung MSc. KLIPS M2 "Fortgeschrittene Statistik"), Einzelheiten dazu siehe Punkt A2.2.

  2. Umfang
    1. Der maximale Umfang einer Gruppe für ein Thema in meinen Veranstaltungen beträgt N=3.

      In Worten: eins oder zwei oder drei. Nicht vier. Nicht fünf. Nicht sechs. Nicht 3½ und auch nicht √π/2. In Zahlen: {1,2,3}. Zur Illustration: das hier sind drei Sterne: * * * . Das letzte Zeichen ist ein Punkt, und kein kleiner oder halber oder armer, kranker Stern. Es sind maximal DREI. Maximal heißt: weniger ist OK, mehr nicht, wobei wir uns schon in N+ als der Menge positiver natürlicher Zahlen ohne Null bewegen. Klar soweit ?.

    2. Eine Einreichung schriftlicher Natur (z.B. workshop-Bericht, s.u.), die von mehr als der o.a. Zahl zulässiger Gruppenmitglieder gezeichnet ist, schließe ich von der Bewertung aus, was zu einem globalen Nicht-bestanden führt. Stehen bei einer mündlichen Präsentation plötzlich mehr als die Zahl zulässiger Studierender vor dem Dozenten und möchten ihre Leistung erbringen, hat die Gruppe T=3 Minuten Zeit zu entscheiden, welche/s Gruppenmitglied/er aussteig[t/en] bis N≤3 erreicht ist, andernfalls erteilt der Dozent ein globales Nicht-Bestanden. Das mag hart klingen, aber der Dozent hat in 20 Jahren hier Unfassbares erlebt. Wird die Präsentation schließlich gehalten unter Ausschluss von Studierenden, gelten für die dann leistenden Studierenden die Bedingungen zur Vollständigkeit der Leistungen unter A.2 dennoch uneingeschränkt.

    3. Im Modul M14a BSc Psychologie sind ggf. Session-Begrenzungen ausgewiesen, in diesem Fall gelten die Angaben im Termin-Plan, Spalte N anstatt der magischen Zahl drei. Verschiedene N sind nicht unfair, sondern reflektieren gute Erfahrungen vergangener Semester. Verhandlungen über ein anderes, meistens größeres N sind absolut aussichtslos.

  3. Im BSc. Psychologie M14a bietet der Dozent ein online-Buchungssystem an. Beachten Sie die Anleitung und insbesondere die Rolle des Gruppenleiters. Studierende können bis zum Tag ihrer Leistung beliebig Gruppen/Autoren/Themen wechseln, wenn und solange der Gruppenleiter eine funktionierende = voll besetzte Session für den gebuchten Termin garantieren kann. Nur der Gruppenleiter meldet beim Dozenten Teilnehmer für eine Session an oder ab. Er/Sie ist der Jedi.

  4. Beachte!: Auch wenn der Dozent Psychologe ist und 25 Jahre Erziehungserfahrung hat:Er regelt keine Gruppenkonflikte. Er richtet widerspenstigen Kommilitonen keine Drohungen der Gruppe aus und ruft nicht bei den Eltern säumiger Folien-Zulieferer an. Der Dozent ersetzt nicht fehlende Referatspartner (schon weil er selbst schon jede Menge Referate hält :-) ). Der Dozent operiert auch nicht verschluckte USB-Sticks aus Hunden, Katzen, oder Leguanen [sic!].



A.2   Vollständigkeit der Leistung
  1. Es werden nur vollständige Leistungen angenommen. Eine unvollständige Leistung (weil dann doch irgendjemand aus der Gruppe aus irgendwelchen Gründen nicht rechtzeitig "geliefert" hat) wird demnach nicht angenommen und folglich auch nicht bewertet. Dies kann auf zwei Weisen abgewendet werden:

    1. die verbleibenden Gruppenmitglieder kompensieren den Mangel durch eigene Mehrarbeit und reichen zu ihrem regulären Termin z.B. im MSc. Klips M2 "Fortgeschrittene Statistik" eine vollständige Leistung ohne den Namen des "nicht-lieferenden" Kommilitonen auf dem Titelblatt ein bzw. präsentieren in Analogie dazu im BSc. Psychologie Modul M14a ihren Autoren / ihr Thema in Veranstaltungen S1/S2/S3 ohne den betreffenden Kommilitonen, jedoch inhaltlich vollständig. Studierende können wählen, ob der für das säumige Gruppenmitglied präsentierte Teil von ihrer eigenen Bewertung ausgeschlossen wird oder nicht, dies ist vor der Veranstaltungen dem Dozenten mitzuteilen. Ein späterer Rücktritt von dieser Entscheidung ist nicht möglich.

      Folgen für das säumige Gruppenmitglied:

      Schriftliche Leistung: der ausgelassene Kommilitone wird Individual-Leister nach Abschnitt B.3 behandelt und gibt seinerseits zum Wiederholungstermin eine vollständige Leistung ab. Dabei wird nicht als Plagiat beanstandet, wenn die fehlenden Teile aus der zuvor abgegebenen "Gruppen"-Leistung stammen und deren Autoren dem zugestimmt haben :-) und das erste Versäumnis nicht als Vorsatz zu werten ist (z.B. angekündigtes = absichtliches Abgeben leerer workshops). Beachten Sie hierzu Punkt A2.3.2

      Mündlichen Präsentation: Wenn alle Beteiligten (d.h. Dozent, Refererenten und eine sinnhafte Anzahl Zuhörern) einverstanden sind und der Terminplan das ermöglicht, kann die Präsentation zu einem anderen Termin erfolgen. Die Entscheidung darüber liegt allein beim Dozenten, es besteht keinerlei Anspruch auf diese Option. Wenn eine Präsentation im laufenden Semester nicht wiederholbar ist (weil eine Bedingung des vorletzten Satzes nicht gegeben ist), kann der Dozent in Übereinstimmung mit der jeweils gütigen Prüfungsordnung eine alternative Prüfungsform ansetzen. Dies kann sein (a) eine mündliche Prüfung, die sich thematisch auf 3 Sessions (Autoren/Themen) derjenigen Veranstaltung S1/S2/S3 bezieht, in welcher der eigene Beitrag versäumt wurde (womit sich regelmäßige Anwesenheit nochmals empfiehlt), oder (b) eine schriftliche Hausarbeit. Beachten Sie hierzu Punkt A2.3.2

    2. Die Gruppe "wartet" auf den verzögernden Kommilitonen und gibt geschlossen nicht zum vorgesehenen Termin ab. Es wird folglich ein "nicht-bestanden" erteilt (in PABO fristen-wirksam!), und es erfolgt seitens der Gruppe in die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung. Zu dieser (späteren) Frist gibt die Gruppe eine vollständige Leistung ab. Diese Alternative steht im Falle einer mündlichen Präsentation als ursprünglicher Leistungsform natürlich nicht zur Verfügung.


  2. Ein workshopbericht (Master Klinische Psychologie: Vorlesung Fortgeschrittene Statistik) besteht aus einer Sequenz von DREI bearbeiteten workshops, wobei in JEDEM workshop mindestens alle "Alle"-Aufgaben bearbeitet sein müssen (vgl. unten Abschnitt "workshops"). Es ist unerheblich ob die Einreichung von 1,2 oder 3 Autoren gezeichnet wurde (zur Zahl "3": siehe oben) oder ob Einzel- bzw. Gruppenbewertung angestrebt wird (siehe unten: Abschnitt "Gruppennoten"): der Umfang einer Einreichung per se beträgt immer drei Workshops. Reicht aus einer 3er-Gruppe jemand "seinen" Teil / "seinen" workshop für-sich-stehend ein, ist dies eine unvollständige Leistung, was zu einem "nicht-bestanden" führt. Ein Einzelleister heißt so, weil er/sie alle workshops als Einzelner leistet. Ein Wiederholungsleister im Sinne von A.2.1.1 ist automatisch ein Einzelleister.

  3. Die Interpretation dieser Punkte als eine Art Wahlfreiheit, wodurch Sie eine Präsentation coram publico vermeiden können und mit Vorsatz lieber zu einer indviduellen mündlichen Prüfung als Wiederholungsprüfung antreten, ist mit Sicherheit eine ganz, ganz schlechte Idee :-).

    1. Wer im MSc. einen workshop nicht fristgerecht abgibt bzw. vorsätzlich auslässt in der Annahme, man könne diese Prüfung ja auch im folgenden Semester ablegen (das erlaubt die MPO), hat formal Recht, irrt aber strategisch insoweit, als dass eine neue Prüfung in neuem Semester natürlich auch gänzlich neue Aufgaben zu gänzlich neuen Datensätzen impliziert. Sie würden bei eine Nachhol-Klausur ja auch nicht exakt diesselben Fragen noch einmal erwarten, oder gar ein paar Fragen weniger?

    2. Das Analoge gilt für Autoren-/Themenvorstellungen in BSC. Modul 14a S1/S2/s3: Da der Vernetzungscharakter der mündlichen Leistung in der Wiederholungsprüfung verloren geht und dieser ein ganz erheblicher Teil der Leistung (und des Arbeitsaufwandes) ist, werden qualitative und insbesondere quantitative Anforderung einer schriftlichen Ersatzleistung sehr, sehr unattraktiv sein.


A.3   Form
Zur Vollständigkeit einer Leistung gehört auch die Compliance bezüglich (a) den Zitationsrichtlinien und (b) den Quellenangaben, wie sie in den DGPS-Richtlinien zur Manuskriptgestaltung notiert sind und im AST vermittelt wurden. Diese sind auf den Foliensätzen des Dozenten ständig einsehbar. Nicht-Beachtung dieser Richtlinien außerhalb der urheberrechtlich erforderlichen Zitations- und Literatur-Belege wird "nur" als Format-Fehler behandelt, die je nach Menge zu Notenabzügen führen können.

A.4   Fristen / Formate
  1. Schriftliche Leistungen werden im word- oder pdf-Format zum in PABO definierten Stichtag per email mit Bestätigung eingereicht. LaTeX-Dokumenten im Quelltext ist zwingend eine pdf-Ausgabe beizulegen. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum beim Dozenten. Wiki-Beiträge in BSc. Psychologie Modul M14a sind in demjenigen Format einzureichen, welches im Kolloquium vereinbart wurde, und zwar in zweifacher Ausfertigung: (1) offen, d.h. zur Einpflege in des Wiki-System unbeschränkt editierbarem Dateimodus, (a) fixiert: zu prüfungsrechtlichen Nachweiszwecken unveränderbares Dokument identischen Inhalts, z.B. gesperrtes pdf, notfalls Graphik).

  2. Im Falle beschädigter / nicht zu öffnender Dateien fordert der Dozent einmal die nochmalige Einreichung funktionaler Dateien oder Papier-Ausdruck in sein Postfach innerhalb von 24 Stunden ab offiziellem Frist-Ende an, es sei denn es besteht eine Abwesenheits-Benachrichtung wegen Urlaubs etc. durch das Rechenzentrum, diese wirkt dann fristaufschiebend bis 24h nach Aussetzen der Abwesenheits-Benachrichtigung. Die Abwesenheitsbenachrichtigung befreit nicht a priori davon, eine Einreichung per se fristgerecht vorzunehmen.


B. "Gruppen-Noten"
Bei Belegung von Seminaren mit 45+ Studierenden, die zu max. 11 Terminen Leistungen erbringen können, muss der Dozent eine Haltung zum Wunsch der Studierenden nach "Gruppen"-Noten finden.

Aus Dozenten-Perspektive ist festzustellen, dass Gruppennoten eine gute Sache sind, WENN sich die Teilnehmer WÄHREND und vor allem NACH der Leistung auch wie eine Gruppe verhalten, keiner als "Trittbrettfahrer" profitiert und niemand "hinuntergezogen" wird, der Besseres erwartet oder verdient hätte. Aus 15 Jahre Lehre weiss der Dozent aber, dass es auch andere Gruppen gibt, und manche einige Gruppe nach Verkündung von Noten nicht mehr ganz so einig ist :-) Andererseits: Man hat in der Tat alles zusammen erbracht (aka "gute Gruppe"), teilt sich dann Abschnitte eher zufällig zu, weil der Dozent eben individuell markierte Abschnitte erwartet. Dabei kann man theoretisch Pech haben, und dann doch für Fehler haften, die man gar nicht oder zumindest nicht allein gemacht hat. Das kann natürlich auch nicht Sinn der Sache sein.

Es kann daher folgende Regelung angeboten werden:

B.1
Sie wollen eine Gruppennote. Von den administrativen Möglichkeiten her heisst das, dass alle Individuen schlicht dieselbe Note bekommen, weil es formal ja keine Gruppennoten geben kann. Wollen Sie das, dann (1) teilen Sie das zu meiner Rechtssicherheit schriftlich oder per email mit in einer Weise, die das Einverständnis alles Gruppenmitglieder erkennen lässt, und (2) schreiben Sie Ihre Namen AUSSCHLIESSLICH auf das Titelblatt Ihrer Einreichung, der Rest ist EIN Text. Ich lege für diesen Text EINE Note fest. Wenn ich eine unterschiedliche Qualität der Abschnitte erkenne, bilde ich eine Durchschnittsnote. Die ARBEIT erhält eine Note, die ALLEN INDIVIDUEN zugewiesen wird. Über die potentiell ungerechten Effekte dieses Vorgehens sind Sie ausführlich informiert. Daher gibt es eine BEDINGUNG; Sie verzichten auf INDIVIDUELLES Einspruchsrecht. Wenn also jemand dann POST-HOC der Meinung ist, sein Teil-Beitrag (den ich ja nicht identifizieren kann) verdiene Besseres, hat er Pech gehabt: er trägt und verantwortet die Gruppe. Ich akzeptiere selbstverständlich Einwendungen gegen die Note AN SICH ("diese Leistung ist insgesamt besser als eine 3", etc.), aber eben kein Auseinander-Dividieren post-hoc. Wenn Sie eine Leistung mit Wunsch nach Gruppen-Note in dieser Weise einreichen, akzeptieren Sie diese Bedingungen, und tragen eventuelle Streitigkeiten ("hätt' ich doch lieber") bitte ohne Beteiligung des Dozenten aus.

B.2
Sie wollen Einzelnoten. Dann markieren Sie Ihre Teibeiträge im Inhaltsverzeichnis, so dass ich abgrenzbare Teile individuell benoten kann. Die Ausgewogenheit der Menge ist Ihre Verantwortung. Natürlich kann es trotzdem geschehen, das alle die gleiche Noten erhalten, vor allem, wenn die Leistung wirklich aus einen Guss erscheint (aka "gute Gruppe"). Diese kommen aber durch Einzelwürdigung zustande und nicht wie o.a. per Durchschnittsbildung. BEDINGUNG: ich möchte, etwa bei sehr unterschiedlichen Einzelnoten, keinen POST-HOC Ruf nach Gruppennoten.

B.3
Sie geben als Individuum eine Einreichung ab. Dann fallen (1) und (2) zusammen, und es gibt gar kein Problem. Das ist die Alternative für diejenigen, die für sich Gründe gegen Gruppenarbeiten und Gruppen-Noten kennen ODER diejenigen, die immer mitteilen: "bei uns macht eh' jeder alles". Fein. Aus meinem reichen Erfahrungsschatz sei noch genannt: Geben drei Mitglieder einer "Gruppe" individuelle, aber quasi identische Leistungen ab, ist dies natürlich ein Plagiatsfall :-) mit den entsprechenden Konsequenzen; Ausnahme hiervon ist der Nachleistungs-Fall unter A.2.1.1.1

C. Benotung von Workshops
C.1
Eine V+Ü-Prüfung besteht aus einem Bericht zur Bearbeitung von drei je in sich abgeschlossenen Workshops, wie sie von der Hauptseite des Webservers für die Lehre downloadbar sind (je mit Aufgabenblatt, Datenblatt / Kodierschema, Datensatz und ggf. Lösungsblatt). Workshops enthalten "ALLE"-Aufgaben, "FORTGESCHRITTENE"-Aufgaben und sog. "KAMIKAZE"-Aufgaben für die diejenigen, die besondere Herausforderung suchen.

Der Abgabetermin für Workshops in Format gemäß Ziffer A.2.2 ist der 20.02 für das WS (abweichend im WS2020/21 der 10.03.2020) und für Wiederholer im folgenden Sommersemester der 15.09. eines Jahres. Noten werden festgestellt bis zum 31.03.



C.2
Bewertungsverfahren: Es gibt ein absolut transparentes Schema, welches Punkte für jede durch Zählung oder Absatzbildung als solche erkennbare Teilaufgabe vergibt; entweder orientiert an den in der Frage literal möglichen Lösungen (zählbar) oder am Aufwand bzw. der Schwierigkeit einer Komplexaufgabe (nicht zählbar). Die Gesamtpunktzahl beträgt 100.

Bonuspunkte können vergeben werden für Präzision und Sauberkeit der Darstellung (nicht jedoch für die schiere Menge oder reine Ästhetik der Formatierung) sowie für Merkmale der Kommentierung von Syntax. Einfacher formuliert: Ich schaue im ersten Lauf, ob da ist was da sein soll. DANN schaue ich WIE das gemacht wurde und wie es aussieht. Schließlich geht es v.a. um Berichtsstellung; workshops sind angelegt auf die Einübung von Abschluss-Arbeiten. Die umfangreichste Einreichung wies unfassbare 492 Seiten auf, den Preis für Effizienz gewann eine Einzelperson mit schicken 46 Seiten und der Note 1.0.

Der Normalfall ist: in einer Dreier-Gruppe (s.o.) bearbeitet jede Person einen workshop oder ein Einzelleister erledigt alle drei solo oder der Bericht enthält überhaupt keine Abgrenzungen (vgl. Punkt B.1) und es geht um eine Gruppen-Note. In allen drei Szenarien gebe ich pro pro Person und pro Workshop die erreichten Punkte in eine Datenbank ein (Spalten: Teilaufgaben, Zeilen: Autoren). "Gruppennoten" kommen durch Kopie der Zeile nach Bepunktung in den Spalten (=Teilaufgaben) auf die Namen der anderen Gruppenteilnehmer zustande. Bei Einzelnoten werden nur die bearbeiteten Spalten (Teilaufgaben) per Workshop herangezogen und je nach Gruppenstärke gewichtet bzw. auf das Maximum 100 normiert.

Für den eher unüblichen Fall einer 2-Personen-Gruppe (es gibt schließlich 3 WS-Blöcke) wird wie folgt verfahren: Ermittelt werden muss eine maximale Punktsumme von 50 pro Person, wobei 100/3 Punkte aus individuellem WS und 100/6 aus einem gemeinsam bearbeitetem WS resultieren. Evtl. auftretende Dezimalsummen werden per Vergabe eines Bonuspunktes prinzipiell zu Gunsten des Kandidaten zur Ganzzahl aufgerundet. Anders formuliert: ich benote den gemeinsamen WS individuell mit der Hälfte der dort erreichten Punkte. Noch anders formuliert: ich benote den als Einzel-Leistung markierten WS als Einzelleistung und versehe den gemeinsamen WS mit einer halbierten Gruppen-Note.

Anschließend wird aufsummiert und in Noten transformiert; ab 50 Punkten ist die WS-Prüfung bestanden.

C.3
Selbstverständlich kann man die Prüfung bestehen, wenn man ausschließlich die "ALLE"-Aufgaben bearbeitet (man sollte dann aber nicht allzu viele Fehler haben :-)). Insbesondere sollten keine mit "ALLE" markierten Aufgabenteile gänzlich ausgelassen sein, denn "ALLE"-Aufgaben heißen so, weil ALLE ALLE "ALLE"-Teile machen müssen.. Konkret: wer "ALLE"-Aufgaben a priori auslässt, liefert eine unvollständige Arbeit ab (mit den o.a. Konsequenzen). Wer in "ALLE"-Aufgaben Fehler macht, bekommt zwar weniger Punkte und womöglich eine Note deutlich jenseits der 2.7/2.3 (s.u.), kann aber die Prüfung bestehen. Kurzfassung: machen, versuchen, probieren, aber nicht weglassen.

Noten BESSER 2.7 / 2.3 (Alle-Aufgaben korrekt / dito plus maximal Bonuspunkte) sind nur durch Einreichung von "ALLE" und "FORTGESCHRITTENE" Aufgaben erreichbar.

Auf 100 Punkte kommt man auch ohne "KAMIKAZE"-Aufgaben. KAMIKAZE wird nicht benotet. Der Dozent kann aber bis zu 5 Punkte bei LÖsung dieser Aufgaben in Anrechnung bringen, um KLEINERE Mängel bei ALLE/FORTGESCHRITTEN zu kompensieren; legitimiert nach derselben Logik wie bei der Förderung am unteren Rand durch Bonus-Punkte für Darstellung und außergewöhnliche Zusätze.

Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach. Ein stures "Lies-die-Arbeit-und-mach-Note-aus'm-Kopf" geht eben nicht, wenn Studierende zwischen Gruppen-/Einzelnoten und verschiedenen Gruppenstärken wählen dürfen. Aber wofür ist man schließlich Statistiker :-)



Stand: 17.12.2019 (Änderung Abgabedatum WS) // Prof. Dr. Hans-Christian Waldmann (email)